AGB
KRUMMENBAUER – HOTEL & FERIENWOHNUNG
Information
DATEN · GESETZ · RECHT
Allgemeine Geschäftsbedingungen
gültig für KRUMMENBAUER – HOTEL & FERIENWOHNUNG
KRUMMENBAUER
HOTEL + FERIENWOHNUNG
Ralf Kater
Röcker Straße 8
31675 Bückeburg | Germany
05722-26733
0151 462 629 39
www.krummenbauer.com
info@krummenbauer.com
AGB KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, der mietweisen Überlassung von Ferienwohnungen sowie weiteren Leistungen von KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, sofern sie vorher ausdrücklich schriftlich durch KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG bestätigt wurden.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1. KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG steht es frei, Zimmerbuchungen bzw. FeWo-Buchungen in Textform zu bestätigen.
2.2. Vertragspartner sind KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser gemeinsam mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
2.3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr – gültig ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren nach fünf Jahren. Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG beruhen.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1. KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer / Fewos bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu zahlen. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung aktuellen Preise von KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3.3. KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG steht es frei, einer vom Kunden gewünschten, nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer / Fewos bzw. weiterer Leistungen von KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG zuzustimmen. Gleiches gilt bei nachträglicher Verringerung der Aufenthaltsdauer des Kunden. KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG ist in so einem Fall berechtigt, erhöhte Preise für die Zimmer / FeWos und/oder für die weiteren Leistungen zu berechnen.
3.4. KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG – Rechnungen sind entweder
— a. vor Anreise per Überweisung
— b. am Tag der Anreise persönlich
— c. bei Firmenkunden: innerhalb 08 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Die jew. Zahlungskondition wird mit der Buchung vereinbart.
Bei Zahlungsverzug ist KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 25,00 Euro zzgl MwSt. zu erheben.
3.5. KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
3.6. Bei Zahlungsrückstand des Kunden, ist KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
3.7. Forderungen von KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG können nur mit unstrittigen rechtskräftigen Forderungen seitens des Kunden verrechnet werden.
4. RÜCKTRITT SEITENS DES KUNDEN – ABBESTELLUNG, STORNIERUNG
4.1. Ein Rücktritt seitens des Kunden von einem mit KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung durch KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG. Erfolgt diese nicht, so ist der zuvor vereinbarte Vertrag gültig und der daraus resultierende Preis zu zahlen. Dieses gilt auch, wenn der Kunde vertragliche vereinbarte Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.2. Ein Rücktritt von einem geschlossenen Vertrag ist nur gültig, sofern dieser schriftlich erfolgt. Zeitpunkt der Stornierung ist der schriftliche Eingang bei KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG.
Bei Individualreisen ist eine Stornierung bei Einhaltung einer Stornierungsfrist von 30 Kalendertagen vor Anreise kostenfrei.
Das gilt nicht für Buchungen von Aufenthalten an verlängerten Wochenenden, Feiertagen, wie Weihnachten, Ostern, Pfingsten, sowie ebenfalls nicht für Buchungen von Aufenthalten zu Stadtfesten, Messen und besonderen regionalen Anlässen.
Für Stornierungen oder Änderungen von Buchungen – wie z.B. spätere Anreise oder frühere Abreise gelten die folgenden Stornosätze. Berechnungsgrundlage sind die reinen Kosten für Übernachtungen ohne Frühstück:
— Storno bzw. Buchungsänderungen in der Zeit von 2 bis 4 Wochen vor Anreise: 50% des zuvor vereinbarten Preises
— Storno bzw. Buchungsänderungen in einem Zeitraum von weniger als 2 Wochen vor Anreise: 80% des zuvor vereinbarten Preises
4.3. Für vom Kunden nicht in Anspruch genommene Zimmer / FeWos kann KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG die zuvor vertraglich vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Zur Vermeidung von Leerstand / Ausfällen, ist KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG berechtigt, nicht in Anspruch genommene Zimmer / Fewos anderweitig zu vermieten. Der Abschluß einer Reiserücktritts-Versicherung ist grundsätzlich empfehlenswert.
5. RÜCKTRITT SEITENS KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG
5.1. Jede Rücktrittsvereinbarung bedarf zur Gültigkeit der Schriftform.
5.2. Innerhalb der Frist, in der der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG ebenfalls berechtigt, seinerseits vom Vertrag zurückzutreten.
5.3. Bei berechtigtem Rücktritt seitens KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1. Ein Anspruch seitens des Kunden auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer / FeWos besteht nicht, soweit dieses nicht ausdrücklich zuvor in den Buchungsvereinbarungen schriftlich vereinbart wurde.
6.2. Gebuchte Zimmer / FeWos stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung besteht nicht.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer / FeWos seitens des Kunden spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG ist berechtigt, bei verspäteter Räumung des Zimmers / der FeWo für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen. Nach 14:00 Uhr ist KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG berechtigt 100% des vollen Logispreises in Rechnung zu stellen.
7. HAFTUNG – STÖRUNGEN – MÄNGEL
7.1. KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG eine nachweisbare Pflichtverletzung zu vertreten hat. Das gilt ebenso für sonstige Schäden, die auf einer nachweisbaren vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG beruhen, sowie für Schäden, die auf einer nachweisbaren vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten seitens KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG beruhen.
7.2. Bei auftretenden Störungen oder Mängeln an den Leistungen von KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG, ist KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG bei Kenntnis bzw. auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht, schnellstmöglich für Abhilfe zu sorgen. In so einem Fall ist Kunde verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die jew. Störung zu beheben und einen daraus entstehenden möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten.
7.3. KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG haftet für eingebrachte Sachen gegenüber dem Kunden lediglich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch maximal bis 3.500,00 Euro. Die Haftungsgrenze seitens KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG für Geld, Wertpapiere und andere Kostbarkeiten, wie z.B. Schmuck ist begrenzt auf max. 800,00 Euro.
7.4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf Parkplätzen von KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch dennoch kein Verwahrungsvertrag zustande. KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG haftet nicht für Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder bzw. Fahrzeuge und deren Inhalte.
8. HAUSTIERE
8.1. Auf Anfrage ist lediglich das Mitführen eines Hundes ist grundsätzlich gestattet. Dabei sollte sich das Tier geräuschlos im Zimmer / FeWo aufhalten können. Ein Aufenthalt des Tieres allein – also ohne Begleitung – im Zimmer / in der FeWo ist nicht gestattet. Für Körbchen, Decken, Fressnapf etc. sowie für Tiernahrung ist der Kunde verantwortlich.
Ein Aufenthalt von Tieren in Duschen, den Betten oder auf Sitzmöbeln ist nicht gestattet. Für Schäden an Möbeln, Fußböden etc. durch das Tier haftet der Kunde in vollem Umfang. Der Kunde haftet ebenso für Mietausfälle, sofern die Behebung des entstandenen Schadens ein weitere Vermietung verhindert bzw. verzögert. Die Berechnung des Schadensausgleich erfolgt ausschliesslich an den Kunden. Die Regelung des Sachverhalts mit der jew. Versicherung ist vom Kunden durchzuführen.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Jede Änderungen bzw. Ergänzung der Verträge bedarf der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind ohne schriftliche Zustimmung seitens KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG unwirksam.
9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bückeburg.
9.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
12. GERICHTSSTAND – ERFÜLLUNGSORT
12.1. Gerichtsstand ist Bückeburg. KRUMMENBAUER-HOTEL+FERIENWOHNUNG ist zudem berechtigt, den Kunden / Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Ursprungs-Status: 240201
Bückeburg, 240201 Ralf Kater, KRUMMENBAUER